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GEDAT Datentechnik GmbH

Software, Ersatzteil-Distributor, KVM..., RMA-Abteilung, ADDER, Raritan, PDU, Extender, HDMI, IHSE, CIM Interconn
Adresse / Anfahrt
Antonstraße 3
09337 Hohenstein-Ernstthal
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 31 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-08-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 48.924,11 EUR auf 75.000,00 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 27.000,00 EUR auf 102.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 12 (Gesellschafterbeschlüsse), 15 (Schlußbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Hinsichtlich der Kapitalerhöhung um 48.924,11 EUR handelt es sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 102.000,00 EUR.

2012-06-21:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Winkler, Jeanette, Chemnitz OT Grüna, *18.05.1966.

2015-01-23:
Änderung der Geschäftsanschrift: Ahornstraße 3, 09337 Hohenstein-Ernstthal.

2015-01-27:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Antonstraße 3, 09337 Hohenstein-Ernstthal.

2016-10-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2016 mit Nachtrag vom 29.09.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 4 (Geschäftsführung und Vertretung; jetzt: § 5 (Geschäftsführung)). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2017-07-06:
Die ProSando Informationstechnik AG mit dem Sitz in Hohenstein-Ernstthal ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2017 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2017 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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