2011-12-06: d. Lahn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn (Az. 9 IN 197/11) vom 18.11.2011 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
2011-12-30: d. Lahn. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
2022-03-16: d. Lahn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn vom 04.01.2022 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
2022-03-31: d. Lahn. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 2 Monate festgesetzt.