2007-05-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2007. Gegenstand: der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Gerhard Ernst, Köln, *07.01.1941, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung von Vermögensteilen der COLOGNE-GEMINI Filmproduktion GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 18344) beschlossen. Gegenstand der Abspaltung sind drei Gesellschaftsbeteiligungen der COLOGNE-GEMINI Filmproduktion GmbH. Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Inhalt der Urkunde Nr. 501/2007 E des Notar Dr. Frank Ellenbeck vom 18.4.2007. Wegen des Wertes der Sacheinlage wird Bezug genommen auf das Sachwertgutachten der BFJM Bachem Fervers Janssen Mehrhoff GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft , Köln, vom 20.4.2007. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag diese drei Gesellschaftsbeteiligungen der COLOGNE-GEMINI Filmproduktion GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 18344) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-06-25: Die Abspaltung ist in dem Register der übertragenden COLOGNE - GEMINI Filmproduktion GmbH ( Amtsgericht Köln HRB 18344) am 20.6.2007 eingetragen worden; von Amts wegen gemäß Umwandlungsgesetz eingetragen.
2008-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Gerhard Schmidt Vermögensverwaltung GmbH.
2008-06-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom vom gleichen Tag mit der TALENT NETWORK Produktion GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 50172) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-06-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der GEMINI Library Verwaltung GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 33219) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 Satz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen; des weiteren wurde eine Änderung in § 6 (Jahresabschluss, Geweinnverwendung) Abs. 1 Satz 1 beschlossen. Neue Firma: GEMINI Library GmbH.
2011-11-03: Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GEMINI Film & Library GmbH.
2011-12-30: Änderung zur Geschäftsanschrift: Wallrafplatz 9, 50667 Köln.
2015-12-10: Änderung zur Geschäftsanschrift: Rolandstraße 101, 50677 Köln.
2016-03-03: Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Entwicklung, Herstellung und Auswertung von Film- und Fernsehproduktionen.