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GENIUS Coaching & Training GmbH

Geschäftsphilosophie, Grundgedanke, Führungs..., Service-Bereiche, Organisationale, Coachausbildung, Seminarangebot, D.E.A, D.E.A Betriebswirtschaft, DDB Needham
Adresse / Anfahrt
Gustavstraße 5
45219 Essen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-12-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2018. Geschäftsanschrift: Gustavstraße 5, 45219 Essen. Gegenstand: Coaching und Consulting auf dem Gebiet des Managements, der Personalentwicklung und der Personalführung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Oehler, Thomas, Essen, *12.08.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-01-08:
Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Limited nach englischem Recht unter Firma GENIUS TTC Limited mit Sitz in London/England mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma GENIUS Coaching & Training GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 29602) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn Sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung am Sitz des übernehmenden Rechtsträgers nach § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigem nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Gustavstraße 5, 45219 Essen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.

2019-05-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GENIUS TTC Limited, London (Companies House in Cardiff, No.04994471) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 20.12.2018 mit Ergänzung vom 04.01.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der GENIUS TTC Limited vom 11.03.2019, der Verschmelzungsbescheinigung der High Court of Justice vom 18.03.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschaft vom 25.04.2019 mit der GENIUS TTC Limited mit Sitz in London/Vereinigtes Königreich (Companies House in Cardiff, No. 04994471) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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