2013-10-21: (Anlagenbau). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kirchheimer Straße 75, 72622 Nürtingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Wurster Verwaltungs GmbH, Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 746564), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-11-11: Firma geändert; nun: GERMOS GmbH & Co.KG. Sitz verlegt; nun: Remshalden. Neue Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 32-34, 73630 Remshalden. Der Einzelkaufmann Wurster, Bernd, Nürtingen, *20.09.1967 hat als Inhaber der Firma "Bernd Wurster e.K.", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729183) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.10.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.10.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Haftung für im Geschäftsbetrieb der GERMOS-Fessmann GmbH & Co. KG, Remshalden (Amtsgericht Stuttgart HRA 280877), begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-11-18: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Bernd Wurster e.K.", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729183) am 15.11.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
2019-09-04: Firma geändert; nun: GERMOS NESS GmbH & Co.KG. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2019 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "NESS-Smoke GmbH & Co. KG", Remshalden (Amtsgericht Stuttgart HRA 730218) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.