2017-01-31: Firma: GESTE.Berlin Gesellschaft für Transport und Entsorgung mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Pyramidenring 8 a, 12681 Berlin; Gegenstand: Containerdienste, An- und Verkauf von Schrott, Beratung im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Gewerbetreibende, Vergabe von Reinigungsarbeiten aller Art an Subunternehmer, Abbruch- und Erdbaulogistik. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Papke, Mathias, *08.08.1984, Grünheide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.11.2016
2019-06-11: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der GESTE.Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 122484), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 13.02.2019 zugestimmt hat
2019-11-14: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Papke, Mathias; Geschäftsführer: 2.
Lenz, Steven, *23.01.1982, Glinde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-01-07: Rechtsverhaeltnis: Der mit der GESTE. Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2019 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.