2009-12-03: Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: An der Wiesenmühle 8, 09224 Chemnitz OT Grüna. Neuer Gegenstand: Betrieb von Getränkefachmärkten, Einzelhandel mit Getränken und dem dazugehörigen Warensortiment sowie Handel mit sonstigen Lebensmitteln, Verleih von Festmobilar, Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen, Getränkeheimdienst (Belieferung von Endverbrauchern) und Betrieb von Lottoannahmestellen. Einzelprokura: Kraneis, Katrin, Chemnitz, *04.12.1962; Rockstroh, Katrin, Chemnitz, *14.08.1967.
2014-12-03: Die Gesellschaft hat am 25.11.2014 mit der Getränke Pfeifer GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 27561) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 25.11.2014 zugestimmt.
2018-09-28: Bestellt: Geschäftsführer: Rezgui, Nicole, Berlin, *23.07.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pfeifer, Achim, Claußnitz, *01.03.1945.
2019-04-16: Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2019 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Betrieb von Getränkefachmärkten, Einzelhandel mit Getränken und dem dazugehörigen Warensortiment sowie Handel mit sonstigen Lebensmitteln, Verleih von Festmobilar, Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen, Getränkeheimdienst (Belieferung von Endverbrauchern), Betrieb von Lottoannahmestellen und Post- und Paketdienst.
2022-01-04: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.11.2014 mit der Splendid Drinks GmbH mit dem Sitz in Chemnitz ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.12.2021 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.