2008-09-05: Firma: GEWIWO Berlin Gemeinnützige Wittenauer Wohnungsbaugenossenschaft eG Gegenstand: Die Genossenschaft kann Grundstücke und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen, bewirtschaften, errichten, erwerben und sich in anderer rechtlicher Weise beschaffen. Sie überlässt diese zu angemessenen Preisen. Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke kann die Genossenschaft veräußern. Sie kann zur Ergänzung der Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. Nachschusspflicht: Die Mitglieder haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten. Die Haftsumme beträgt die Höhe eines jeweils geltenden Geschäftsanteils. Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein..
2010-10-08: Firma: GEWIWO Berlin Wittenauer Wohnungsbaugenossenschaft eG Rechtsform: Die Satzung ist am 28.06.2010 geändert in § 1(Firma und Sitz)..
2015-06-24: Vorstand: 4.
Baldauf, Jürgen, *10.04.1965, Berlin
2015-06-29: Nicht mehr Vorstand: 3. Giese, Dierk
2016-01-19: Nicht mehr Vorstand: 4. Baldauf, Jürgen; Vorstand: 5.
Rüsch, Birgit Helga, geb. Hubatsch, *05.03.1965, Berlin
2016-04-06: Nicht mehr Vorstand: 1. Schropp, Günter; Vorstand: 6.
Pollenske, Frank-Peter, *26.03.1967, Dresden
2017-01-03: Nicht mehr Vorstand: 2. Brombach, Rüdiger
2017-05-02: Vorstand: 7.
Richter, Bernd-Uwe, *22.11.1961, Michendorf OT Michendorf
2017-06-28: Nicht mehr Vorstand: 5. Rüsch, Birgit Helga, geb. Hubatsch
2018-06-05: Nicht mehr Vorstand: 7. Richter, Bernd-Uwe; Vorstand: 8.
Gurau, Radu-Alexandru, *28.04.1962, Reutlingen
2021-09-20: Gegenstand: Die Genossenschaft kann Grund und Boden (unbebaute Grundstücke) sowie Gebäude und Gebäudeteile in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Die Veräußerung von Grund und Boden (unbebauten Grundstücken) bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Veräußerung von Gebäuden und Gebäudeteilen ist mit Ausnahme des Absatzes 4 ausgeschlossen.
Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Sie kann auch fremde Wohnungen bewirtschaften.
Soweit zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens unbedingt erforderlich, ist der Verkauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht ausgeschlossen. Die Beschlussfassung über den Verkauf obliegt der Vertreterversammlung. Rechtsform: Die Satzung ist am 23.06.2021 geändert und neu gefasst, insbesondere in 2 (Gegenstand) und § 19 (Nachschussplicht).
Als nicht eingetragen wird gem. § 22 a i.V.m. § 22 II GenG veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.