2007-09-27: Die Satzung ist am 16.06.2007 geändert in §§ 3 (Mitglieder), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Beendigung der Mitgliedschaft), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat) und 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung). Die Wahlordnung ist am 16.06.2007 geändert in Artikel 1 (Wahlvorstand), 4 (Wahlrecht und Wählerverzeichnis) sowie 6 (Wahlvorschläge)..
2009-06-18: Prokura: 1. Malzan, Stefan, *14.09.1963, Brekling; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand..
2009-09-17: Die Satzung ist am 13.06.2009 geändert in §§ 24 (Aufsichtsrat), 30 (Zusammensetzung der Vertreterversamlung und Stellung der Vertreter) und 35 (Mehrheitserfordernisse). Die Wahlordnung ist am 13.06.2009 geändert in Artikel 2 (Aufgaben des Wahlvorstandes), 3 (Wahlbezirke), 4 (Wahlrecht und Wählerverzeichnis) und 9 (Feststellung der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter)..
2010-09-16: Die Satzung ist am 19.06.2010 geändert in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und -guthaben und Anlage zu Abs. 2), 19 (Nachschusspflicht), 20 Organe), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 33 (Leitung der Verteterversammlung und Beschlussfassung) und 40 (Gewinnverwendung). Zweck und Gegenstand: Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Spareinlagen entgegennehmen oder Sparbriefe an diese ausgeben. Angehörige sind 1. der Verlobte 2. der Ehegatte 3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie 4. Geschwister 5. Kinder der Geschwister 6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten 7. Geschwister der Eltern 8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft, wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder) 9. eingetragene Lebenspartnerschaften Angehörige sind die aufgeführten Personen auch dann, wenn 1. in den Fällen der Nummer 2, 3, 6 und 9, die die Beziehung begründete Ehe nicht mehr besteht 2. in den Fällen der Nummer 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist 3. im Fall Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eitern und Kind miteinander verbunden sind. Jede Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ( 20 der Satzung) ist unzulässig. Nachschusspflicht: Die Mitglieder der Genossenschaft haften mit den übernommenen Geschäftsanteilen. Sie haben für den Fall, dass die Gläubiger im Falle der Insolvenz der Genossenschaft nicht befriedigt werden, Nachschüsse zur Insolvenzmasse nach der Anzahl ihrer Geschäftsanteile zu leisten, max. jedoch 500,00 €. Höchstzahl der Geschäftsanteile je Genosse: 1.000. Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen..
2011-09-15: Die Satzung ist am 18.06.2011 geändert in §§ 3 (Mitglieder), 12 (Auseinandersetzung) und 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben)..
2016-11-28: Prokura: 2. Kübel, Peter, *29.12.1956, Bilsen; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken. 3.
Schmidt, Dirk, *20.01.1973, Niebüll; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
2017-08-04: Die Satzung ist am 17.06.2017 geändert in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) sowie in der Anlage zu § 17.
2020-02-20: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Kübel, Peter.
2020-07-06: Prokura: 4. Gläß, Manuel, *07.05.1979, Husum; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.