2008-01-03: Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: GFG Gesellschaft für Gebäudedienste Klaus Pflicke mbH.
2013-09-18: Bestellt: Geschäftsführer: Pflicke, Martin, Bischofswerda, *29.10.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die HAWI Gebäudereinigung GmbH mit dem Sitz in Bischofswerda (Amtsgericht Dresden, HRB 3833) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-05-12: Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2016 hat die Änderung der §§ 3 , 4 (Geschäftsführung und Vertretung), 5 (Gesellschafterbeschlüsse), 7 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Lagebericht, Ergebnisverwendung), 8 (Verfügung über Geschäftsanteile), 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie 10 (Abfindung auscheidender Gesellschafter) sowie die Streichung des § 14 (Gründungskosten) und die Nachnummerierung der folgenden Paragraphen des Gesellschaftsvertrages beschlossen.