2020-02-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Neusser Straße 47, 47877 Willich. -Die Ausbildung und Prüfung von Luftfahrtpersonal, die Beratung von Flugbetrieben im Rahmen der Optimierung der flugbetrieblichen Ressourcen, -die Entwicklung und Einführung von flugbetriebsbezogenen Verfahren im Flugbetrieb und die Beratung und das Management im Luftverkehr, sowie -der Handel mit und Vermittlung von Flugzeugen, Flugzeugeinzelteilen, Treibstoff, Transportkapazitäten und Piloten Dienstleistungen. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hasse, Gunnar, Willich, *09.08.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hasse, Gunnar, Willich, 09.08.1972 unter der Firma Gunnar Hasse Luftfahrt e.K. in Willich (AG Krefeld, HRA 6965) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.01.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
2020-02-25: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.02.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.