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GFPI Gesellschaft für praxisorientierte Informationsdienste mbH

Infobrokings, Informationsbeschaffung, Informationsverarbeitung..., Praxis-Erfahrung, Marktvorteilen
Adresse / Anfahrt
Brünsbach 2
51503 Rösrath
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-11-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.1994 Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bochum (bisher Amtsgericht Bochum, HRB 9689) nach Rösrath beschlossen. Geschäftsanschrift: Ostring 34, 44787 Bochum. Gegenstand: 1. Informationsbeschaffung (Infobroking) und Informationsverarbeitung auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Technik und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2. Internetdienste jeder Art. 3. Durchführung von Seminaren und Ausbildung zum Informationsbroker. 4. Aufstellung, Betrieb, Transport und Verleih sowie Restaurierung von mechanischen Musikinstrumenten. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl.-Ökonom Buschmann, Jochen, Bochum, *05.08.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-01-03:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Brünsbach 2, 51503 Rösrath.

2014-07-15:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Jochen Buschmann, *05.08.1951, Rösrath verschmolzen, welcher das Unternehmens als nicht im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer "Jochen Buschmann" weiterführt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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