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GFS Global Financial Solutions GmbH

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Neuer Wall 13
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2008-08-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2008. Gegenstand: die Unternehmensberatung, die Bereitstellung von Lösungsvorschlägen zu in diesem Zusammenhang stehenden Problemfragen sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung in diesen Unternehmen, ferner alle damit in Zusammenhang stehende nicht genehmigungspflichtige Geschäfte. Ferner die Erbringung folgender Finanzdienstleistungen: a.) Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 11 a Satz 2 Nr. 1 a KWG, b.) Anlagevermittlung i.s.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG, c.) Abschlussvermittlung i.S.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG sowie d.) Finanzportfolioverwaltung i.S.d. § 1 a Satz 22 Nr. 3 KWG. Die Gesellschaft ist jedoch nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen; sie darf ferner nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Fidelak, Mark Anthony, Hamburg, *16.04.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

2008-12-04:
Geschäftsanschrift: Neuer Wall 13, 20354 Hamburg.

2011-01-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Unternehmensberatung, die Bereitstellung von Lösungsvorschlägen zu in diesem Zusammenhang stehenden Problemfragen sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung in diesen Unternehmen, ferner alle damit in Zusammenhang stehende nicht genehmigungspflichtige Geschäfte. Gegenstand des Unterneiimens ist ferner die Erbringung folgender Finanzdienstleistungen: a) Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG, b) Anlagevermittlung i.Sd. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG, c) Abschlussvernittlung i.S.d. 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG sowie d) Finanzportfolioverwaltung i.S.d. 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG. Die Gesellschaft ist jedoch nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen; sie darf ferner nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 aGewO.

2011-01-25:
Eintragung vom 12.01.2011 wird von Amts wegen berichtigt: Der Unternehmensgegenstand lautet richtig: die Unternehmensberatung, die Bereitstellung von Lösungsvorschlägen zu in diesem Zusammenhang stehenden Problemfragen sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung in diesen Unternehmen, ferner alle damit in Zusammenhang stehende nicht genehmigungspflichtige Geschäfte. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung folgender Finanzdienstleistungen: a) Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG, b) Anlagevermittlung i.S.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG, c) Abschlussvermittlung i.S.d. § 1 Abs. la Satz 2 Nr. 2 KWG sowie d) Finanzportfolioverwaltung i.S.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG. Die Gesellschaft ist jedoch nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen; sie darf ferner nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume nach 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 aGewO.

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