2015-09-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2015 mit der Cleaners Service GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR B 13007) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2017 mit der UfS - Control GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR A 7969) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2017 mit der Control Risk Management Beteiligungs GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR B 12301) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 und der Gesellschafterversammlung der Firma Casino Gastronomie + Service GmbH & Co. KG vom 29.08.2019 und der Gesellschafterversammlung der Firma Casino Gastronomie + Service Beteiligungs GmbH vom 29.08.2019 mit der der Casino Gastronomie + Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRA 7972) sowie mit der Casino Gastronomie + Service Beteiligungs GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 12138) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-12-11: Bestellt als Geschäftsführer: Sobizack, Julius, Essen, *01.12.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2021 mit der HGW Haustechnische Gesellschaft für Wartungsarbeiten an Heizungs-, Sanitär- und Klimaanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRA 8016) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2021 mit der HGW Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 12481) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.