2017-02-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2004. Die Gesellschaftsversammlung vom 12.01.2017 hat beschlossen, den Sitz von Magdeburg nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Geschäftsanschrift: Fichtestraße 1, 50996 Köln. Gegenstand: der Aufbau und die Vermarktung von Internetplattformen und mobilen Applikationen (App) jeder Art zum Vertrieb und Anbieten von Dienstleistungen und Produkten sowie die Herstellung von Snacks und Gerichten mit niedrigem Glyx und Betreiben von Restaurants und Expressrestaurants mit eben diesen Snacks und Gerichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Overdiek, Ulrich, Köln, *12.12.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-02-21: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der OMC Overdiek Marketing "Coeln" GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 33290) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.