2008-07-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2008. Gegenstand: Die Produktion, der Erwerb und der Handel von bzw. mit Textilien, insbesondere der An- und Verkauf mit durch Stickerei und/oder Textildruck veredelten Textilien sowie Sonderanfertigungen solcher Textilien und Werbemitteln sowie die Bestickung und Bedruckung von Textilien und die Vermittlung von solchen Aufträgen für eigene und fremde Rechnung im nationalen und internationalen Umfeld, sowie aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. jur. Dutzi, Hagen, Krefeld, *24.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-03-05: Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GIDUTEX Individuelle Stickprodukte OHG, Krefeld (AG Krefeld, HRA 4644) beschlossen. Geschäftsanschrift: Von-Beckerath-Straße 22, 47799 Krefeld. 30.000,00 EUR.
2009-03-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.02.2009 mit der GIDUTEX Individuelle Stickprodukte OHG mit Sitz in Krefeld (AG Krefeldf, HRA 4644) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.