2005-05-20: Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GIGA Gase GmbH.
2005-11-29: Neuer Geschäftsführer: Gietz, Michael, Bad Driburg, *10.09.1968, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Gietz, Hans Hermann.
2007-10-01: Die Gesellschafterversammlung hat am 20.08.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital), § 8 (Auseinandersetzung (Abfindung)), § 9 (Gesellschafterversammlung und Beschlüsse), § 16 (Wettbewerbsklausel) und § 17 (Schlussbestimmungen) zu ändern.
2007-10-26: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bad Driburger Kohlensäure Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bad Driburg (Amtsgericht Paderborn HRB 7743) beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00.
2007-10-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 mit der Bad Driburger Kohlensäure Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bad Driburg (Amtsgericht Paderborn HRB 7743) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.