2020-04-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2020. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 9, 53359 Rheinbach. Gegenstand: der Handel mit Gipserzeugnissen und mineralischen Rohstoffen sowie die Verwertung von mineralischen Reststoffen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wolter, Udo, Bonn, *24.04.1952; Dr. Wolter, Beatrice, Bonn, *20.07.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-11-13: Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung beschlossen. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.09.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.09.2020 den Geschäftsbetrieb - mit Ausnahme im Gesellschaftsvermögen vorhandener Immobilien - der GIPS MINERAL GmbH mit Sitz in Rheinbach (Amtsgericht Bonn HRB 7707) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-11-17: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.11.2020 wirksam geworden.
2021-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GIPS mineral GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wolter, Beatrice, Bonn, *20.07.1959. Bestellt zum Geschäftsführer: Dorow, Hans Eberhard, Swisttal, *07.10.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.