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GKS Gröschel GmbH

Stahlbauunternehmen, Stahlhochbau, Spezialgebiet..., KIWA, EXC, SLV, Bescheinigung, Generalunternehmerschaft, Stahlbauteile
Adresse / Anfahrt
Bövinghauser Straße 48a
44388 Dortmund
1x Adresse:

Von-Hofmann-Straße 5
44579 Castrop-Rauxel


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2007. Gegenstand: Tätigkeit als Generalunternehmer für Stahl- und Hallenbau einschl. der Ingenieurleistungen sowie die Fertigung von Bauteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gröschel, Dipl.-Ing. Roland Gregor, Dortmund, *11.07.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-09-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des Einzelunternehmens GKS Gröschel Ing.- und Hallenbau e.K. (Amtsgericht Dortmund, HRA 16738) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 das Vermögen der GKS Gröschel Ing.- und Hallenbau e.K. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 16738) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-12-12:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.12.2008 wirksam geworden.