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GLASFASER RUHR GmbH & Co.KG

Glasfaseranschluss, Nutzungsvertrag, GNV..., Abgeschlossen Anbindung, Abgeschlossen Herstellen, Ausbautrasse, Rufnummer, Ruhrregion, Benötigen, Infrastrukturentwicklung
Adresse / Anfahrt
Katharinastraße 1
44793 Bochum
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-07-07:
Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nunmehr: Geschäftsanschrift: Ostring 28, 44787 Bochum. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Platin 536. GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 87334), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (bisher Frankfurt am Main, HRA 45644) nach Bochum verlegt.

2010-08-06:
nach Sitzverlegung und Firmenänderung von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Glasfaser Bochum Verwaltungs GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 12870), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-28:
Nach Änderung GLASFASER RUHR GmbH & Co.KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Katharinastraße 1, 44793 Bochum. Nach Änderung Persönlich haftender Gesellschafter: GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 12870), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.12.2021 mit der TMR - Telekommunikation Mittleres Ruhrgebiet GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 5674) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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