2007-05-14: Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 8 Ziff. 5 (Gesellschafterversammlung), § 9 Ziff. 2 (Geschäftsführung) und § 12 (Bekanntmachungen) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.04.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.306,22 EUR erhöht. Stammkapital nun: 78.000,00 EUR.
2014-12-19: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
2015-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 , § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 13 (Jahresgewinn, Ergebnisverteilung, Gewinnverteilung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 2.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: GLH Getränke GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Hans-Seyfer-Str.45, 74076 Heilbronn. Stammkapital nun: 80.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Scholl, Joachim, Obersulm, *02.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-20: Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Handel mit Waren aller Art, die Herstellung und der Vertrieb von Getränken, der Betrieb einer Spedition, die Güterbeförderung im Nah- und Fernverkehr sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lager-, Beschaffungs- und Versandlogistik.
2017-09-04: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GLH Getränke-Logistik Heilbronn Verwaltungs-GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 105819) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.