2006-09-05: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GLOBUS Baumarkt Geschäftsführungs-GmbH, St Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 81105); GLOBUS Baumarkt Verwaltungs GmbH, St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 80785). Nach Firmenänderung nun Persönlich haftender Gesellschafter: GLOBUS-Fachmärkte Geschäftsführungs-GmbH, St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 81082).
2009-02-25: Wendel.Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 8, 66606 St. Wendel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2008 Teile des Vermögens der GLOBUS SB - Warenhaus Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRA 80636) und zwar deren Beteiligungen an der GLOBUS Baumarkt Ost GmbH & Co. KG, St. Wendel - Amtsgericht Saarbrücken HRA 80699 - und an der GLOBUS Baumarkt Losheim GmbH & Co. KG, St. Wendel - Amtsgericht Saarbrücken HRA 10491 - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung -zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 2, 126 ff UmwG übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-02-25: Wendel.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: GLOBUS SB-Warenhaus Geschäftsführungs-GmbH, St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 80855). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.02.2009 wirksam geworden.
2009-03-18: Wendel.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GLOBUS SB-Warenhaus Geschäftsführungs-GmbH, St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 80855).
2011-02-04: Wendel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 und der Gesellschafterversammlung der Alpha -Tecc. Elektrofachmärkte GmbH & Co.KG vom 20.12.2010 einen Teil ihres Vermögens ( Teilbetrieb Alpha -Tecc. Elektofachmärkte ) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme auf die Alpha -Tecc. Elektrofachmärkte GmbH & Co.KG mit Sitz in St. Wendel ( Amtsgericht Saarbrücken HRA 10812 ) als übernehmenden Rechtsträger - Abspaltung zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 2, 126 ff UmwG übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-03-16: Wendel.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.02.2015 mit der GLOBUS Baumarkt Nord Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 81116) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-03-25: Wendel. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Alpha-Tecc. Elektrofachmärkte Geschäftsführungs-GmbH, St. Wendel . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2019 mit der Alpha-Tecc. Elektrofachmärkte Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in St. Wendel (HRA 10812 ) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-03-26: Wendel. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Alpha-Tecc. Elektrofachmärkte Geschäftsführungs-GmbH, St. Wendel .
2020-01-14: Wendel. Berichtigend von Amts wegen neu vorgetragen: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2019 mit der Alpha-Tecc. Elektrofachmärkte GmbH & Co. KG mit Sitz in St. Wendel als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen.