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GLUMANN Maschinenbau GmbH

Gleisbauprodukte, Tieflochbohren, Gleisbau..., Schienentraversen, Schienenzangen, Internetmanufaktur, Schlagschrauber, Formenbau, Anschlagmittel und Traversen, Herstellung von Anschlagmittel
Adresse / Anfahrt
Carl-Hamel-Straße 15
09116 Chemnitz
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-12-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2019. Geschäftsanschrift: Carl-Hamel-Straße 15, 09116 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Fertigung von Maschinen und Maschinenteilen, Maschinen und Geräten für den Gleisoberbau, geschweißten Bauteilen aus Baustahl, legiertem Stahl, Edelstahl und Aluminium; Reparatur, Service und Vertrieb von Motorgeräten, Geräten und Werkzeugen, die unter den Oberbegriff "Maschinenbauerzeugnisse" fallen; Lohnarbeiten. Stammkapital: 255.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Glumann, Karin, Chemnitz, *05.11.1941; Dipl.-Ing. Glumann, Gerhard Karl, Chemnitz, *06.02.1963; Glumann, Thomas, Chemnitz, *04.11.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der GLUMANN Maschinenbau AG, mit dem Sitz in Chemnitz .Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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