2015-04-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2015, zuletzt geändert am 20.04.2015. Geschäftsanschrift: Leibnizstr. 65, 07548 Gera . Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von und der Handel mit Gusserzeugnissen verschiedener Art. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiesner, Siegfried, Gera, *19.02.1956. Geschäftsführer: Wittwer, Hans-Joachim, Schwelm, *16.11.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Lahme, Michael, Ennepetal, *25.07.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Lahme-Zumholte, Silvia, Ennepetal, *26.08.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000,00 EUR auf 256.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von der GMG Grau- und Metallguss GmbH mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 202022) und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 256.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.06.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 26.06.2015 Teile des Vermögens von der GMG Grau- und Metallguß GmbH mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 202022) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.