2005-03-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2004 mit Nachtrag vom 09.03.2005. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von ingenieurtechnischen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Geißler, Karsten, Wüstenbrand, *25.05.1966; Prof. Dr. Graße, Wolfgang, Leipzig, *24.03.1939, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2006-04-07: Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2006 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 7 (Wettbewerb) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Erbringung von ingenieurtechnischen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens. Die bautechnische Prüfung (Tätigkeit von Prüfingenieuren für Standsicherheit und Brandschutz) ist hiervon ausgeschlossen.
2007-07-25: Zur Durchführung der Verschmelzung hat die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2007 die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 Euro auf 50.000,00 Euro und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2007-11-15: Die Graße-Müller-Geißler (G-M-G) Partnerschaft Beratender Ingenieure im Bauwesen mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, PR 3) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2007 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2008-08-14: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prof. Dr. Graße, Wolfgang, Leipzig, *24.03.1939.
2010-12-09: Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2010 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Erbringung von ingenieurtechnischen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens und die Mitwirkung bei der bautechnischen Prüfung (Tätigkeit von Prüfingenieuren für Standsicherheit und Brandschutz).
2013-06-27: Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Lieberwirth, Peter, Meißen, *16.05.1973.