2009-09-16: Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.04.2009. Geschäftsanschrift: Valentin-Linhof-Str. 2, 81829 München. Gegenstand des Unternehmens: a) Alle Dienstleistungen und Tätigkeiten im Bereich Medien, insbesondere konzeptionelle, kreative Service- und sonstige Dienstleistungen, Agenturleistungen und Verlagstätigkeiten aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten; b)Beratung und Durchführung, Herstellung, Vertrieb, Verleihen und Verkauf von Medien im weitesten Sinn, also auch von Kunst und kulturellen Leistungen sowie Objekten aller Art, von Ideen hierzu, Wahrnehmung und Handel damit zusammenhängender Rechte sowie Verlegen und Herausgabe einschlägiger Schriften, wie auch Erbringung technischer Leistungen aller Art für in Absatz a) bezeichneten Gebiete und Tätigkeiten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten; c) Durchführung der in Absatz a) und b) aufgeführten Unternehmensgegenstände im In- und Ausland. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Bachmann, Michael, München, *18.08.1969; Schnaudt, Herbert F., München, *30.01.1953, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GMM Verwaltungs-Gesellschaft für Medien Marketing mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 96135).
2015-11-27: Bestellt: Vorstand: Einloft, Lars, München, *12.01.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-24: Ausgeschieden: Vorstand: Schnaudt, Herbert F., München, *30.01.1953.
2021-05-15: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.