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GNE Team GmbH

Elektriker, Minimierung der Schließzeiten, Hotelanlagen..., HotelanlagenBesonders, Gewerken, Datennetze, Installationsarbeiten
Adresse / Anfahrt
Varziner Straße 20
12161 Berlin
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-15:
Firma: GNE Team GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Varziner Straße 20, 12161 Berlin; Gegenstand: Die Planung und Ausführung von Elektroinstallationen aller Art sowie der Handel mit Elektroartikeln. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Natusch, Steven, *25.03.1985, Kleinmachnow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.11.2020

2021-05-19:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.001,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.04.2021 ist das Stammkapital zur Durchführung der Aufnahme des Einzelunternehmens GNE Elektro Natusch e. K. um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3.

2021-05-19:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.04.2021 Teile des Vermögens des Einzelkaufmanns Steven Natusch als Gesamtheit, nämlich sein unter der Firma GNE Elektro Natusch e. K. (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57582) betriebenes einzelkaufmännisches Unternehmen, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.