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GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH

Abfällen, Nutzerinnen, C.A.T...., construction
Adresse / Anfahrt
Havelstraße 7
24539 Neumünster
1x Adresse:

Mercatorstraße 3
24106 Kiel


Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-21:
Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 07.12.2006 und 18.01.2007 ist der Gesellschaftsvertrag umfangreich geändert und neu gefaßt, insbesondere in § 3 (Gegenstand) und § 6 (Stammkapital). Gegenstand: (1) Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Schleswig-Holstein und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung - LAbfWG - und der dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse. Sie verfolgt die Ziele des § 11 LAbfWG. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: a) die zentrale Erfassung, die Kontrolle und die Lenkung der Entsorgungsvorgänge von Abfällen, b) die Beratung von Erzeugern und Entsorgern über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen, c) der Nachweis von geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche Abfälle im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 LAbfWG, d) die Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens gemäß der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV -) in der jeweils gültigen Fassung, e) die Auswertung der gemäß Buchstabe a) erfaßten Abfalldaten und Erarbeitung der Grundlagen für die Aufstellung der vom Land Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne, f) die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen (Notifizierung) sowie die Erhebung von Einwänden nach der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (ABl. Nr. L 30 S. 1, ber. ABl. 1994 Nr. L 18 S. 38), g) die Genehmigungen nach § 49 Abs. 1 KrW/AbfG und die Durchführung der Transportgenehmigungsverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1411, ber. BGBl. 1997 I S. 2861), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2006 (BGBl I S. 2199, ber. S. 2208).

2007-07-20:
Eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist eingereicht worden.

2016-07-25:
Eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist eingereicht worden.

2016-12-07:
Geschäftsanschrift: Havelstraße 7, 24539 Neumünster

2017-06-21:
Eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist eingereicht worden.

2018-07-16:
Geschäftsführer: 3. Gottschalk, Gerret, *29.09.1967, Bargteheide; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. L. Weber, Reinhard

2018-11-22:
Eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist eingereicht worden.

2020-12-08:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 , 16 (Vergütungsoffenlegung) und 17 (Gesellschafterversammlung).

2020-12-28:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 , 16 (Vergütungsoffenlegung) und 17 (Gesellschafterversammlung).

2021-01-15:
Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Eintragung laufende Nummer 9 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 , 16 (Vergütungsoffenlegung) und 17 (Gesellschafterversammlung).

2022-06-28:
Gegenstand: Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Schleswig-Holstein und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung - LAbfVWVG - und der dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse. Sie verfolgt die Ziele des § 11 LAbfWG. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: a) die zentrale Erfassung, die Kontrolle und die Lenkung der Entsorgungsvorgänge von Abfällen, b) die Beratung von Erzeugern und Entsorgern über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen, c) der Nachweis von geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche Abfälle im Rahmen des jeweils gültigen LAbfWVG, d) die Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens gemäß der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV -) in der jeweils gültigen Fassung, e) die Auswertung der gemäß Buchstabe a) erfaßten Abfalldaten und Erarbeitung der Grundlagen für die Aufstellung der vom Land Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne, f) die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen (Notifizierung) sowie die Erhebung von Einwänden nach dem jeweiligen Recht der Europäischen Union zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Union, sowie die Durchführung des Abfallverbringungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. (2) Die Gesellschaft ist ferner zur bundesweiten Erbringung von Dienstleistungen und Rechtsgeschäften aller Art im Zusammenhang mit der zur Erfassung und Überwachung von Abfällen eingesetzten Software berechtigt. Hierzu gehören insbesondere: a) Betrieb der Software ASYS für das Land Schleswig-Holstein und Erbringung von Supportdienstleistungen für die Anwender (Behördenmitarbeiter) in Schleswig- Holstein, b) Erbringung von IT- Beratungsdienstleistungen zu den von den sechzehn Bundesländern eingesetzten Datenverarbeitungsverfahren im Abfallbereich, Überwachung und Steuerung von IT-Dienstleistern der Bundesländer, Beratung der Bundesländer sowie Koordinierung der insoweit gebildeten gemeinsamen Gremien der Bundesländer, c) Betrieb eines Service Help Desk für die Nutzer (Mitarbeiter von Behörden und private Abfallwirtschaftsbeteiligten bundesweit) der vorgenannten Datenverarbeitungsverfahren der Bundesländer, d) Treuhandverwaltung und kaufmännische Verwaltung der von den Bundesländern für die vorgenannten Aufgaben aufgebrachten Mittel, e) Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die Bundesländer für die vorgenannten Aufgaben, (3) Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen und Zweigniederlassungen errichten. he; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.06.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 (Gegenstand), 10 (Einberufung des Aufsichtsrats), 17 (Gesellschafterversammlung), 20 (Zustimmung der Gesellschafterversammlung), 23 (Ergebnisverwendung) und 24 (Prüfungsrecht).

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