Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

GPI-Service-Center - bAV-Konzepte für den Mittelstand GmbH & Co.KG

Soforthilfe, Identitätsüberprüfung, Sprachunterstützung..., Marketinginhalte, Benutzereinstellungen, Wesentlich, Benutzererlebnis
Adresse / Anfahrt
Lise-Meitner-Straße 11
72202 Nagold
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-06:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 11, 72202 Nagold. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: GPI-Service-Center Verwaltungs-GmbH, Nagold (Amtsgericht Stuttgart HRB 770341). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Pamboukis, Elke, geb. Müller, Nagold, *21.11.1970.

2019-10-01:
Der Einzelkaufmann Pamboukis, Georgios, Nagold, *12.05.1970 hat als Inhaber der Firma "GPI-Service-Center Inh. Georgios Pamboukis e.K.", Nagold (Amtsgericht Stuttgart, HRA 341079) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 07.08.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing