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GRÜN IT Group GmbH

API-Schnittstelle, Kauf-Button, WordPress-Plugin..., Micropayment, Sofortkauf, Lastschrift-Verfahren
Adresse / Anfahrt
Pascalstraße 6
52076 Aachen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-03-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2022. Geschäftsanschrift: Pascalstraße 6, 52076 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Informationstechnologie. Die Gesellschaft ist weiterhin zu allen branchenverwandten Tätigkeiten befugt. Sie kann branchenverwandte Unternehmungen oder Beteiligungen an solchen Unternehmungen erwerben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Grün, Oliver Alexander, Hauset / Belgien, *13.02.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.07.2022 mit der GRÜN Services Group GmbH mit Sitz in Aachen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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