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GRD Gebäudereinigungsdienst GmbH

Adresse / Anfahrt
Carl-Schwemmer-Straße 8
90427 Nürnberg
Kontakt
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-06:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bartolini, Roberto, Gebäudereiniger, Schwarzenbruck.

2009-08-07:
Geschäftsanschrift: Holbeinstraße 6, 90411 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sorrentino, Hans-Claus, Nürnberg, *27.07.1949. Bestellt: Geschäftsführer: Westermaier, Siegfried, Eckental, *05.06.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-30:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Röthensteig 5, 90408 Nürnberg. Die DSW Dienstleistung & Serivce, Glas- und Gebäudereinigungs GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 16178) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-02-07:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Carl-Schwemmer-Str. 8, 90427 Nürnberg.

2019-08-17:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Westermaier Siegfried, Eckental, *05.06.1965, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Westermaier Gebäudedienste e. K. mit dem Sitz in Nürnberg geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.