2017-09-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2017 mit Nachtrag vom 08.09.2017. Geschäftsanschrift: Talheimer Straße 22 - 24, 74223 Flein. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind a) die Erbringung von Leistungen nach § 34c,d,i GewO b) Anlagevermittlung und Anlageberatung im Sinne des § 34f Abs. 1, 2 und 3 GewO, soweit die Vertragspartner und die Anlagen gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG qualifiziert sind und aufgrund dieser Bereichsausnahme keine Erlaubnispflicht als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG begründet wird; sonstige Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens c) Generationenberatung d) administrative Leistungen im Bereich family office und strategische Finanzplanung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Turkmanovic, Amela, Heilbronn, *14.09.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-12: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Turkmanovic, Amela, Heilbronn, *14.09.1975 als Inhaberin der Firma "green consulting familyoffice e.K.", Flein (Amtsgericht Stuttgart HRA 732347) um 1.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Turkmanovic, Amela, Heilbronn, *14.09.1975 hat als Inhaberin der Firma "green consulting familyoffice e.K.", Flein (Amtsgericht Stuttgart HRA 732347) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.