2006-08-10: Firma: G.R.I.M.M. CopyPlot&DigiDruck GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Vertrieb und die Produktion von Druckerzeugnissen. Ferner die Verwertung der kombinierten Bild-Text Marke G.R.I.M.M. sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen, aber auch die betriebswirtschaftliche und fachliche Beratung und das Controlling für Beteiligungsunternehmen und andere Unternehmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Mann, Elke, *04.01.1957, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Dr. Müller, Ullrich, *20.07.1944, Berlin; Einzelprokura Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.06.2006.
2014-04-10: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Müller, Ullrich
2014-07-01: Geschäftsführer: 2.
Goldstein, Mathias, *29.11.1960, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2015-05-27: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Mommsenstraße 29, 10629 Berlin
2017-01-31: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Goldstein, Mathias; Prokura: 2.
Goldstein, Mathias, *29.11.1960, Berlin; Einzelprokura
2018-07-09: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Goldstein, Mathias
2021-01-05: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GRIMM Drucktechnik AG mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-01-05: Firma: G.R.I.M.M. ScanPlot&Digidruck GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .
2021-07-01: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2020; 05.01.2021; 17.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.10.2020, 05.01.2021 und 17.06.2021 ist die GRIMM Repro-Service GmbH mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.