2006-02-23: GROMI-TEC GmbH & Co. KG, Reinsdorf (August-Horch-Str. 72, 08141 Reinsdorf, Produktion und der Einbau von Holz- und Metallprofilen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GROMI-TEC Verwaltungs-GmbH, Reinsdorf (Amtsgericht Chemnitz HRB 22627), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-05-04: Die GROMI-TEC Bauelemente GmbH mit dem Sitz in Reinsdorf (Amtsgericht Chemnitz, HRB 14872 ) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.