2017-12-28: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Breiter Gang 10-16, 49074 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: NOZ MEDIEN Invest & Development Verwaltungsgesellschaft mbH, Osnabrück , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-06-18: Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: NOZ MEDIEN Invest & Development Verwaltungsgesellschaft mbH, Osnabrück , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-06-28: Vertretungsregel von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: NOZ MEDIEN Invest & Development Verwaltungsgesellschaft mbH, Osnabrück , mit der Befugnis für jeden Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-06-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.04.2019 mit der DMO Digitale Medien Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Osnabrück verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-10-16: Firma geändert, nun: Neue Firma: GROW Digital Group GmbH & Co. KG. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: GROW Digital Group Verwaltungsgesellschaft mbH, Osnabrück , mit der Befugnis für jeden Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-07-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2022 mit der LieblingsWelt Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Osnabrück verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.