2013-10-02: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma), 3 (Stammkapital) und 6 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: GRUENEBERGER Management GmbH. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Grüneberger, Marion, Oberhof, *02.02.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Grüneberger Vermögensverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Oberhof (Amtsgericht Jena HRB 113348) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.