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GRUND-Idee Management & Consulting GmbH

Immobilien, Gebrauchtimmobilien, Globalmietvertrages..., Ihnen ein Pflegeappartement, Pflegeappartement zum Kauf
Adresse / Anfahrt
Heinrich-Böll-Straße 24
68766 Hockenheim
1x Adresse:

Postfach 1248
68755 Hockenheim


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat beschlossen, das Stammkapital unter Umstellung auf Euro um 435,41 Euro auf 26.000 Euro zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 (Stammkapital), 13 (Gesellschafterbeschlüsse) und 17 (Bekanntmachungen) zu ändern. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.

2008-02-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: GRUND-Idee Gesellschaft für Immobilien - Management & Consulting mbH.

2011-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: GRUND-Idee Immobilien - Management & Consulting mbH.

2011-10-21:
Firma aufgrund eines Schreibfehlers von Amts wegen berichtigt in: GRUND-Idee Immobilien - Management & Consulting GmbH.

2019-08-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 hat beschlossen, das Stammkapital zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Siegfried Bleul, geb. 28.04.1962, Hockenheim, als Inhaber der Firma "GRUND-Idee Immobilienverwaltung e.K.", Hockenheim (Amtsgericht Mannheim, HRA 421368) um 4.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) zu ändern. Gegenstand geändert; nun: a) die Vermittlung von Immobilien (Wohnungen, Eigenheimen, Mehrfamilienhäuser, Gewerberäume, Gewerbe- und Industriegebäude, Grundstücken oder grundstücksgleiche Rechten) zum Kauf bzw. Verkauf sowie zum Mieten bzw. Vermieten. Die Gesellschaft übt alle Geschäfte aus, die mit der oben genannten Vermittlungstätigkeit artverwandt sind. b) die Projektierung, Betreuung und die Vergabe der Arbeiten zur Errichtung von Immobilien (Eigentumswohnungen, Eigenheimen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Industriegebäuden mit Ausnahme von Verbrauchermärkten im Food- und Non-Food Bereich) auf eigenen und fremden Grundstücken, im eigenen und im fremden Namen, teil- oder schlüsselfertig. c) die Übernahme und Durchführung von Zwischenvermietungen im eigenen und im fremden Namen sowie auf eigene und auf fremde Rechnung. d) die betriebswirtschaftlichen und/oder Kapital- und finanzbezogene Beratung sowie die Unternehmensberatung von privaten und juristischen Personen, e) die Durchführung von Haus- bzw. Immobilienverwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Verwaltung von Gemeinschafts- als auch Sondereigentums sowie die Verwaltung von Mietshäusern und Gewerbeimmobilien sowie alle damit verbundenen und artverwandten Aufgaben. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Siegfried Bleul, Hockenheim, *28.04.1962, hat als Inhaber der Firma "GRUND-Idee Immobilienverwaltung e.K.", Hockenheim (Amtsgericht Mannheim, HRA 421368) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.07.2019 mit Nachtrag jeweils vom 31.07.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wurde mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.