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GS Technik GmbH

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Adresse / Anfahrt
Schwedenweg 2
59872 Meschede
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.10.2010. Geschäftsanschrift: Enster Straße 1, 59872 Meschede. Gegenstand: Handel und Vertrieb von elektronischen Geräten der Art und alle artverwandten Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schröjahr, Georg, Meschede, *28.09.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-09-14:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Hainbuchenweg 25, 59872 Meschede.

2012-06-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Meschede nach Möhnesee beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bachstr. 10, 59519 Möhnesee.

2015-11-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2015 hat eine Änderung der Firma und des Gesellschaftsvertrages in § 1 sowie die Sitzverlegung nach Meschede beschlossen. Neue Firma: GS Technik GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Schwedenweg 2, 59872 Meschede. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.04.2015 mit der Rising-Gods UG mit Sitz in Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg HRB 9793) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.