2013-05-30: Geschäftsanschrift: Hauptstraße 11 a, 16567 Mühlenbeck. Kapital: 26.080,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.04.2013 ist das Stammkapital auf EUR 26.075,90 umgestellt, sodann auf EUR 26.080,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen)
2013-07-10: Name der Firma: GSG UrbanGuard GmbH. Gegenstand: Produktion und Vertrieb von Spezialprodukten des Gebäude- und Umweltmanagements sowie der Handel mit Waren verschiedener Art und das Betreiben des Online-Schop "UG 24". Kapital: 51.580,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2013 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der UrbanGuard GmbH mit dem Sitz in Mühlenbeck (Amtsgericht Neuruppin, HRB 8813 NP) auf 51.580,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital).
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
2013-07-10: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die UrbanGuard GmbH mit Sitz in Mühlenbeck (Amtsgericht Neuruppin, HRB 8813 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird