2008-04-23: ). Firma: GSJ - Gesellschaft für Sport und Jugendsozialarbeit gGmbH Sitz: Berlin. Gegenstand: Die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe sowie die Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch sport- und sozialpädagogische Angebote sowie die Förderung und Unterstützung solcher Maßnahmen im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO. Die Aufgaben umfassen: 1. Maßnahmen der allgemeinen und sportlichen Jugendarbeit im Sinne des Sportförderungs- sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durchzuführen; 2. Angebote des Wettkampf-, Breiten- und Freizeitsports für Kinder und Jugendliche mit Mitteln der Sportpädagogik und der Sozialarbeit durchzuführen; 3. Maßnahmen und Projekte zur Integration benachteiligter Kinder und Jugendlicher durchzuführen; 4. Begegnungen im In- und Ausland zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit durchzuführen; 5. Sport- und sozialpädagogische Projekte, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Behinderten, gewaltbereiten und gefährdeten Kindern und Jugendlichen durchzuführen; 6. Geschlechtsbewusste Sport- und Bewegungsangebote für Mädchen und junge Frauen sowie Jungen und junge Männer durchzuführen; 7. Einrichtungen und Begegnungsstätten im Sinne des Vereinszwecks, insbesondere SportJugendClubs, Mobile Teams zu betreiben; 8. Maßnahmen der Gestaltung von Bewegungsräumen mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durchzuführen und dazu eine Erlebniswerkstatt zu betreiben; 9. Soziale Trainings in Seilgärten mit Schulklassen sowie Jugendgruppen aus Sportvereinen und von anderen Trägern der Jugendhilfe durchzuführen; 10. Jugendhilfemaßnahmen gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz durchzuführen; 11. eine enge Kooperation mit anderen gemeinnützigen Trägern der Jugendhilfe und des Sports, insbesondere der Sportjugend Berlin und dem Landessportbund Berlin sicherzustellen sowie weiteren gemeinnützigen Partnern aus Schule und Wissenschaft. Diese Zwecke sollen dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel sowie von Eigenbeiträgen und weiteren Mitteln Projekte der Jugendarbeit und Jugendhilfe betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert sowie die Förderung und Unterstützung solcher Maßnahmen im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO. Grundlagen der Gesellschaftstätigkeit bilden im Wesentlichen das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie dessen Ausführungsgesetz im Land Berlin (AG KJHG) sowie ergänzend das Berliner Schulgesetz sowie darauf basierende Ausführungsvorschriften und Verordnungen in den jeweils geltenden Fassungen im Land Berlin. Weitere Grundlagen sind die von der zuständigen Senatsverwaltung und Zuwendungsgebern jeweils entwickelten Standards der Qualitätsentwicklung. Die Gesellschaft ist gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:; 1. Kiepert-Petersen, Frank, geb. Kiepert, *13.07.1960, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.02.2008; mit Änderung vom 14.04.2008 in § 6 (Geschäftsführung).
2009-01-21: ). Prokura: 1. Göde, Mario, *17.12.1967, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer.
2009-03-03: ). Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Göde, Mario.
2009-09-16: ). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Schnur, Hartmut; Geschäftsführer:; 3. Reindl, Anita, *24.07.1962, Berlin.
2017-11-30: Änderung zu Nr. 1: Änderung des Familiennamens; Geschäftsführer: Kiepert, Frank, *13.07.1960, Berlin
2018-08-30: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2018 ist der Gesellschaftvertrag ergänzt um § 5 und § 7 (Beirat). Durch denselben Beschluss ist der Gesellschaftsvertrag weiter geändert in der Nummerierung der Paragraphen. § 5 (alt) ist jetzt § 6 (neu). Die §§ 6 bis 10 (alt) sind jetzt die §§ 8 bis 12 (neu). Die §§ 12 bis 13 (alt) sind jetzt die §§ 13 bis 14 (neu). Die neuen §§ 8 und 9 (Geschäftsführung; Veräußerung von Geschäftsanteilen) wurden darüber hinaus auch inhatlich neu gefasst. § 11 (alt) wurde aufgehoben.