2006-04-06: Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.09.2001 Die Hauptversammlung vom 13.02.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Witten (bisher AG Bochum HRB 8096) nach Kempen beschlossen. die Herstellung und der Vertrieb von Investitionsgütern, insbesondere Spezialmaschinen aller Art sowie sonstigen Industrie-Ausrüstungen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und solche Unternehmenganz oder teilweise zu veräußern. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen und/oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung(en) beschränken und Unternehmensverträge jeder Art abschließen sowie ihren Betrieb ganz oder teilweise in Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, ausgliedern oder solchen Unternehmen überlassen. 150.000,00 DEM. Der Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied und höchstens drei Vorstandsmitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durchzwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Fischer, Andreas, Witten, *17.03.1963, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Seidel, Stephan, Willich, *28.08.1960.
2008-07-03: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2008-07-03: Bestellt als Vorstand: Schwabe, Benjamin, Kempen, *20.12.1978, einzelvertretungsberechtigt.
2008-09-25: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Leinhaas Pressentechnologie Zweigniederlassung der GSW Schwabe AG, 63636 Brachttal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.08.2008 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2008 mit der Leinhaas-HMS-Pressen und Coiltechnologie GmbH mit Sitz in Brachttal (AG Hanau, HRB 12856) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-03-05: Der Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied und höchstens drei Vorstandsmitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.