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GTC-Global Trading Concepts, Gesellschaft für Handel und Beratung mbH

Baumarktgruppen, Raiffeisenunternehmen, Beste Materialen..., Einstellung und Endkontrolle, Sägen und Pflanzenroller, Werknorm Gartenwerkzeuge, Endkontrolle
Adresse / Anfahrt
Rosenweg 1a
79369 Wyhl am Kaiserstuhl
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-10-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz), 3 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft), 6 (Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte), 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 9 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), 12 (Jahresüberschuss und Gewinnverteilung), 13 (Übertragung und Verkauf von Geschäftsanteilen), 14 (Schlichtungsbeirat), 15 (Einberufung und Aufgaben des Schlichtungsbeirates), 16 (Gesellschafter), 17 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 19 (Kündigung) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Rosenweg 1a, 79369 Wyhl am Kaiserstuhl. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kerren, Ralf Reinhold, Meißenheim, *21.03.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-11-14:
Ergänzend zu lfd. Nr. 4 eingetragen: Die Befristung der Dauer der Gesellschaft ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 aufgehoben.

2021-07-27:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GARTENECKE GmbH", Meißenheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 711660) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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