2009-11-17: Inländische Geschäftsanschrift lautet: Leipziger Straße 109 a, 14929 Treuenbrietzen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mayinger, Friedrich Wilhelm. Geschäftsführer: Kempa, Volker, *15.09.1953, Michendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Grieger, Matthias, *09.06.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten. Geschäftsführer: Klettnig, Kai, *13.06.1968, Schwielowsee; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten. Nicht mehr Prokurist: Grieger, Matthias.
2013-10-01: Nicht mehr Geschäftsführer: Kempa, Volker
2014-12-18: Rechtsverhaeltnis: Der mit der KOHL-Gruppe AG mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 37073, bestehende Ergebnisabführungsvertrag vom 09.09.2004 ist durch Vereinbarung vom 04.11.2014 geändert in § 2 (Verlustübernahme). Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung durch Beschluss vom 04.12.2014 zugestimmt.
2016-10-11: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 25.08.2016 ist die GTSE Ersatzteile für Stromverteilungsanlagen GmbH mit Sitz in Treuenbrietzen, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 10130 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
2017-11-24: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.11.2017 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere bezüglich der Bestimmungen zu § 4 Abs. 2
2017-12-15: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 Abs. 2 .
2018-03-20: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Mettec-Holding GmbH mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 234589, vom 11.12.2017/13.12.2017, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 11.12.2017 zugestimmt hat
2018-03-20: Rechtsverhaeltnis: Der mit der KOHL - Gruppe AG mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 37073, bestehende Ergebnisabführungsvertrag vom 09.09.2004 mit Änderung vom 04.11.2014 ist durch Vereinbarung vom 06.11.2017 mit Wirkung zum Ablauf des 30.11.2017, 24.00 Uhr aufgehoben worden.
Die Gesellschafterversammlung hat der Aufhebungsvereinbarung mit Beschlüssen vom 28.11.2017 und 03.01.2018 zugestimmt. Der zwischen der vormals im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 10130 P eingetragenen GTSE Ersatzteile für Stromverteilungsanlagen GmbH mit Sitz in Treuenbrietzen und der KOHL - Gruppe AG mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 37073, bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 19.09.1996 mit Änderung vom 04.11.2014, der infolge der Verschmelzung der GTSE Ersatzteile für Stromversorgungsanlagen GmbH mit der Gesellschaft erloschen ist, wurde durch Aufhebungsvereinbarung vom 06.11.2017 mit Wirkung zum Ablauf des 30.11.2017, 24.00 Uhr vorsorglich aufgehoben.
Die Gesellschafterversammlung hat der Aufhebungsvereinbarung durch Beschluss vom 28.11.2017 vorsorglich zugestimmt. Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden