2010-05-25: Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt: Die aufgelöste Gesellschaft wird durch den / die Liquidatoren vertreten. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen neu vorgetragen unter Löschung der besonderen Vertretungsbefugnis: Liquidator: Armbruster, Willi, Tübingen-Pfrondorf, *14.03.1934. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 13.04.2010 (2 IN 14/10) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
2011-05-02: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.