2009-01-15: Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 1 (Firma und Sitz) , 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und 19 (Nachschusspflicht). Neue Firma: GWG Glashütter Wohnungsgenossenschaft eG. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, ewerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Geneinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Firma ist geändert.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.