2012-05-10: Nicht mehr Vorstandsmitglied: Werner, Harald, Fulda, *13.03.1934; Will, Karin, Fulda, *17.04.1947. Bestellt als Vorstand: Hodes, Michael, Fulda, *22.11.1960; Schramm, Peter, Poppenhausen, *22.01.1956.
2013-08-01: Nicht mehr Vorstandsmitglied: Wohlfelder, Karl-Heinz, Fulda, *09.03.1944. Bestellt als Vorstandsmitglied: Sauer, Martina, Nüsttal, *17.02.1965.
2017-12-05: Die Generalversammlung vom 16.06.2017 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 19 (Haftsumme) beschlossen. Neue Firma: GWG Fulda eG. Neue Nachschusspflicht: Auf 320,00 EUR (Haftsumme) beschränkte Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Neue Regelung:Die Haftsumme beträgt 320,00 EUR . Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2018-02-01: Die Generalversammlung vom 16.06.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: GWG Wohnungsgenossenschaft Fulda eG.
2020-03-11: Nicht mehr Vorstand: Hodes, Michael, Fulda, *22.11.1960.
2021-12-27: Die Generalversammlung vom 01.10.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: GWG Immobiliengenossenschaft Fulda eG. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch die Vermietung von Parkplätzen und Garagen. Weiterhin nimmt die Genossenschaft Rechte, die sich aus den Verträgen über bereits erfolgte Grundstücksverkäufe ergeben, wahr. (2) Beteiligungen sind im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.