2014-01-24: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 wurden § 1 (Firma, Sitz), § 6 (Ergebnisverwendung), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 11(Organisationsausschlüsse) des Gesellschaftsvertrages geändert und somit der Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 (2), 6, 9 und 11(2) entsprechend neu gefasst.
2016-09-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Benefader, Helmut, Dipl.-Betriebswirt, Sassenberg, *06.03.1951.
2020-05-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2020 mit der BS Computer Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-02-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Behnke, Michael, Dortmund, *13.05.1969; Waltert, Peter, Sindelfingen, *08.01.1964. Prokura erloschen: Paskert, Karl, Velen, *01.09.1954.
2021-07-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2021 mit der SANGROSS Verwaltungs GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 12877) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Mersmann, Georg, Essen, *11.05.1968. Bestellt als Geschäftsführer: Latajka, Thomas, Grevenbroich, *28.09.1973.
2022-07-18: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Günster, Guido, Brey, *06.09.1969.