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GZP GmbH

Baubegleitung, Geotechnik, Baugrund..., Leitungsbauprojekte, Unternehmensstandorten, Umweltmonitoring, Teamassistenz
Adresse / Anfahrt
Schauenburgerstraße 116
24118 Kiel
1x Adresse:

Hauptwieke 6
26802 Moormerland


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8 Ansprechpartner/Personen
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mind. 8 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-09-01:
Name der Firma: GZP GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kiel; Geschäftsanschrift: Schauenburgerstraße 116, 24118 Kiel; Gegenstand: Der Betrieb eines Ingenieurbüros zur Bearbeitung von geowissenschaftlichen, ingenieurtechnischen und umweltgutachterlichen Aufgabenstellungen. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Dr. Gebhardt, Stephan, *17.08.1975, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Dr. Zink, Alexander, *07.07.1975, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.08.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GZP Dr. Stephan Gebhardt und Dr. Alexander Zink Ingenieur, Geographen & Umweltgutachter Partnerschaft mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, PR 818 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.08.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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