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GaPa Tourismus GmbH

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Richard-Strauß-Platz 1a
82467 Garmisch-Partenkirchen
2x Adresse:

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen


Richard-Strauß-Platz 2
82467 Garmisch-Partenkirchen


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2019-01-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2018. Geschäftsanschrift: Richard-Strauss-Platz 1 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Gegenstand des Unternehmens: Förderung eines positiven Images der touristischen Destination Markt Garmisch-Partenkirchen und Steigerung der Bekanntheit und Nachfrage der Destination Garmisch-Partenkirchen. Damit einhergehend sind Steigerung der Attraktivität in Tourismus und Freizeit durch entsprechende Aktivitäten, Entwicklungen und Kooperationen zu fördern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen als moderne Destinationsmanagementorganisation insbesondere Aufgaben der Förderung und Entwicklung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung des Wirtschaftsraumes des Gesellschafters Markt Garmisch-Partenkirchen in den Bereichen Tourismus und Freizeit dienen. Zweck der GaPa Tourismus GmbH ist es insbesondere, a) die Attraktivität des Marktes Garmisch-Partenkirchen durch ein adäquates Freizeit- und Tourismusangebot zu steigern, b) die kooperative Entwicklung mit allen Akteuren im Bereich Tourismus zu fördern, c) die Wahrnehmung von Garmisch-Partenkirchen als attraktives Reiseziel mit einer zeitgemäßen Kommunikation weiter zu erhöhen, d) die tourismuspolitischen Interessen des Marktes Garmisch-Partenkirchen auf allen für den Tourismus relevanten Ebenen durch Vernetzung und Kooperation einzubringen, e) die Förderung der Standortgunst durch ein zeitgemäßes Tourismusmarketing und die Entwicklung der Destination Garmisch-Partenkirchen durch eine Angebots- und Produktentwicklung zu stärken, f) die Rolle als Impuls- und Ideengeberin sowie Unterstützerin bei der Produktentwicklung im touristischen Innovations- und Datenmanagement einschl. der Digitalisierung des Tourismus zu übernehmen, g) die Innen- und Außenvertretung der Destination Garmisch-Partenkirchen sowie die Qualifizierung, Entwicklung und Begleitung touristischer Leistungsanbieter auf lokaler Ebene wahrzunehmen, h) die Förderung des Tourismus auch in Kombination mit einer Verbesserung der Infrastruktur in Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Verkehr zu stärken, i) die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten sowie die Planung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen einschl. Tagungs- und Kongresswesens vorzunehmen und zu koordinieren, j) die Betriebsfühung und Vermarktung von destinationsrelevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Kongresshaus, Olympia-Saal, Kurpark) einschließlich (partiell) der Bewirtschaftung solcher Einrichtungen in Abstimmung mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen vorzunehmen, k) die Informations- und Servicestelle als touristisches Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für Gäste und Einwohner einschließlich der Gästebetreuung (gegenwärtig inklusive des Reservierungs- und Zimmer-vermittlungsservice) zu betreiben, l) die Qualität des Freizeit- und Beherbergungsangebotes durch die Anwendung von Klassifizierungsverfahren sowie durch Schulungen (Wissensvermittlung) und Beratungen für die Betriebe der Freizeit- und Tourismusbranche sicherzustellen und weiterzuentwickeln (Qualitätsmanagement) und m) allgemein die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Tourismus mit dem Ziel der Steigerung der Wertschöpfung und des Kundennutzens sowie der stetigen Optimierung von Prozessen und Innovationen im Tourismus. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung des Marktes Garmisch-Partenkirchen handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, die zum Zwecke der Kurabgabenerhebung und Einziehung erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten und kann sich hierzu auch Dritter bedienen, soweit sie hierzu von dem Gesellschafter insbesondere durch Satzung ermächtigt ist. Dies umfasst im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen insbesondere die Einnahme und Verwaltung von Kurbeiträgen und des Fremdenverkehrsbeitrags auf Basis der Kommunalabgabengesetze des Freistaates Bayern und der Kurabgabensatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen in jeweils gültiger Fassung nebst der Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Gästemeldewesens, (wie z.B. der Ausgabe von Gästekarten), jeweils einschließlich des Datenmanagements sowie des Betriebs und das Unterhalten einer Gesundheitsabteilung einschließlich der Durchführung von Maßnahmen für den Erhalt des Prädikats als Kurort nach den hierfür erforderlichen Maßstäben. Die Übernahme von hoheitlichen Aufgaben oder die Durchführung von Maßnahmen, die dem Markt Garmisch-Partenkirchen vorbehalten sind (z. B. der Erlass von Bescheiden oder Maßnahmen im Bereich des Meldewesens) ist der Gesellschaft nicht gestattet. Die Gesellschaft ist unbeschadet des Abs. 2 berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nicht-gesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Freistaates Bayern, zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Gesellschaft auf einen bestimmten ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt ist. Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderung im Tourismus- und Freizeitbereich ausschließlich für den Markt Garmisch-Partenkirchen sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen im Sinne des Vergaberechts gleichgestellt sind, wahrnehmen. Eine Unterstützung von im Wettbewerb stehenden Betrieben und Einrichtungen, die im Leistungssport oder in einem entsprechenden professionellen Umfeld tätig sind, ist ausgeschlossen bzw. nur im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen möglich. Das Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen nach § 108 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und verfolgt als öffentliche Einrichtung des Marktes Garmisch-Partenkirchen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art und nimmt hierzu deren allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen zulässig. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Unseld, Thorsten Olaf, Garmisch-Partenkirchen, *05.10.1976.

2019-06-25:
Bestellt: Geschäftsführer: Gerber, Michael, Garmisch-Partenkirchen, *23.07.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-21:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Unseld, Thorsten Olaf, Garmisch-Partenkirchen, *05.10.1976.

2020-07-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 hat die Änderung der §§ 2 , 4 (Kapitaleinlagen, Nachschüsse des Gesellschafters Markt Garmisch-Partenkirchen, Grundsätze), 5 (Besondere Festbetragseinlagen des Gesellschafters Markt Garmisch Partenkirchen), 6 (Besondere variable Einlagen des Gesellschafters Markt Garmisch Partenkirchen), 10 (Gesellschafterversammlung), 11 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), 12 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 13 (Aufsichtsrat), 16 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 17 (Geschäftsführung und Vertretung), 18 (Beirat für Tourismus und Destinationsmanagement), 19 (Wirtschaftsplanung und Grundsätze der Unternehmensführung), 20 (Jahresabschluss, Verwendung des Ergebnisses) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Förderung eines positiven Images der touristischen Destination Markt Garmisch-Partenkirchen und Steigerung der Bekanntheit und Nachfrage der Destination Garmisch-Partenkirchen. Damit einhergehend sind Steigerung der Attraktivität in Tourismus und Freizeit durch entsprechende Aktivitäten, Entwicklungen und Kooperationen zu fördern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen (insbesondere Art. 87 und Art. 75 Bayerische Gemeindeordnung) als moderne Destinationsmanagementorganisation insbesondere Aufgaben der Förderung und Entwicklung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung des Wirtschaftsraumes des Gesellschafters Markt Garmisch-Partenkirchen in den Bereichen Tourismus und Freizeit dienen. Zweck der GaPa Tourismus GmbH ist es insbesondere, a) die Attraktivität des Marktes Garmisch-Partenkirchen durch ein adäquates Freizeit- und Tourismusangebot zu steigern, b) die kooperative Entwicklung mit allen Akteuren im Bereich Tourismus zu fördern, c) die Wahrnehmung von Garmisch-Partenkirchen als attraktives Reiseziel mit einer zeitgemäßen Kommunikation weiter zu erhöhen, d) die tourismuspolitischen Interessen des Marktes Garmisch-Partenkirchen auf allen für den Tourismus relevanten Ebenen durch Vernetzung und Kooperation einzubringen, e) die Förderung der Standortgunst durch ein zeitgemäßes Tourismusmarketing und die Entwicklung der Destination Garmisch-Partenkirchen durch eine Angebots- und Produktentwicklung zu stärken, f) die Rolle als Impuls- und Ideengeberin sowie Unterstützerin bei der Produktentwicklung im touristischen Innovations- und Datenmanagement einschl. der Digitalisierung des Tourismus zu übernehmen, g) die Innen- und Außenvertretung der Destination Garmisch-Partenkirchen sowie die Qualifizierung, Entwicklung und Begleitung touristischer Leistungsanbieter auf lokaler Ebene wahrzunehmen, h) die Förderung des Tourismus auch in Kombination mit einer Verbesserung der Infrastruktur in Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Verkehr zu stärken, i) die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten sowie die Planung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen einschl. Tagungs- und Kongresswesens vorzunehmen und zu koordinieren, j) die Betriebsfühung und Vermarktung von destinationsrelevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Kongresshaus, Olympia-Saal, Kurpark) einschließlich (partiell) der Bewirtschaftung solcher Einrichtungen in Abstimmung mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen vorzunehmen, k) die Informations- und Servicestelle als touristisches Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für Gäste und Einwohner einschließlich der Gästebetreuung (gegenwärtig inklusive des Reservierungs- und Zimmer-vermittlungsservice) zu betreiben, l) die Qualität des Freizeit- und Beherbergungsangebotes durch die Anwendung von Klassifizierungsverfahren sowie durch Schulungen (Wissensvermittlung) und Beratungen für die Betriebe der Freizeit- und Tourismusbranche sicherzustellen und weiterzuentwickeln (Qualitätsmanagement), m) allgemein die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Tourismus mit dem Ziel der Steigerung der Wertschöpfung und des Kundennutzens sowie der stetigen Optimierung von Prozessen und Innovationen im Tourismus und n) Halten und Verwalten von Beteiligungen an insbesondere aus auch kulturhistorischer Sicht relevanten Einrichtungen und Unternehmen, wie z.B. an der GaPa Kultur gGmbH. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung des Marktes Garmisch-Partenkirchen handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, die zum Zwecke der Kurabgabenerhebung und Einziehung erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten und kann sich hierzu auch Dritter bedienen, soweit sie hierzu von dem Gesellschafter insbesondere durch Satzung ermächtigt ist. Dies umfasst im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen insbesondere die Einnahme und Verwaltung von Kurbeiträgen und des Fremdenverkehrsbeitrags auf Basis der Kommunalabgabengesetze des Freistaates Bayern und der Kurabgabensatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen in jeweils gültiger Fassung nebst der Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Gästemeldewesens, (wie z.B. der Ausgabe von Gästekarten), jeweils einschließlich des Datenmanagements sowie des Betriebs und das Unterhalten einer Gesundheitsabteilung einschließlich der Durchführung von Maßnahmen für den Erhalt des Prädikats als Kurort nach den hierfür erforderlichen Maßstäben. Die Übernahme von hoheitlichen Aufgaben oder die Durchführung von Maßnahmen, die dem Markt Garmisch-Partenkirchen vorbehalten sind (z. B. der Erlass von Bescheiden oder Maßnahmen im Bereich des Meldewesens) ist der Gesellschaft nicht gestattet. Die Gesellschaft ist unbeschadet des Abs. 2 berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nicht-gesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Freistaates Bayern, zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Der Gesellschaft kann daneben die Steuerung und Verwaltung von Unternehmen an denen die Gesellschaft durch Erwerb, Halten, Verwaltung, Veräußerung und sonstige Verwertung von Unternehmensbeteiligungen beteiligt ist, wie z.B. der GaPa Kultur gGmbH obliegen. Sie hat hierbei die Aufgabe, Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften, Beteiligungsunternehmen und für den Markt Garmisch-Partenkirchen durch Bündelung insbesondere von Querschnittsaufgaben zu erbringen. Dadurch sollen die Leistungen und Stärken der solcherart beteiligten Gesellschaft effizient genutzt und Synergien gehoben werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Gesellschaft auf einen bestimmten ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt ist. Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderung im Tourismus- und Freizeitbereich ausschließlich für den Markt Garmisch-Partenkirchen sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen im Sinne des Vergaberechts gleichgestellt sind, wahrnehmen. Eine Unterstützung von im Wettbewerb stehenden Betrieben und Einrichtungen, die im Leistungssport oder in einem entsprechenden professionellen Umfeld tätig sind, ist ausgeschlossen bzw. nur im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen möglich. Das Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen nach § 108 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und verfolgt als öffentliche Einrichtung des Marktes Garmisch-Partenkirchen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art und nimmt hierzu deren allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen zulässig. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Gerber, Michael, Garmisch-Partenkirchen, *23.07.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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