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Galerie Thomas Fuchs GmbH & Co. KG

Kunstgalerie, Collage auf Leinwand, Danny Romeril..., Danny Romerils, Installationsansicht, Sibrel, Vliegher, Öl und Collage, Reels
Adresse / Anfahrt
Reinsburgstraße 68a
70178 Stuttgart
1x Adresse:

Augustenstraße 63
70178 Stuttgart


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-11:
(Betrieb einer Galerie mit allen damit verbundenen Tätigkeiten, insbesondere im Bereich zeitgenössische figurative sowie abstrakte Malerei, der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Gemälden und anderen Kunstgegenständen, die Veranstaltung von Ausstellungen, die Beteiligung an Kunstmessen und Auktionen sowie die Förderung von Künstlern. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Reinsburgstraße 68A, 70178 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Galerie Thomas Fuchs Verwaltungs-GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 768563), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-05-15:
Der Einzelkaufmann Fuchs, Thomas, Stuttgart, *10.05.1978 hat als Inhaber der Firma "Galerie Thomas Fuchs e.K., Inhaber Thomas Fuchs", Stuttgart das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme der im Ausgliederungsvertrag vom 09.04.2019 (UR Nr. 920/2019 des Notars Dr. Felix Kübler mit Amtssitz in Stuttgart) unter II. § 2 (2) ausgenommenen Gegenstände im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 09.04.2019 und der Versammlungsbeschlüsse vom 09.04.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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